PRAXISNEWS
Früherkennung
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr können gesetzlich Krankenversicherte einmalig einen Gesundheits-Check-up beanspruchen – ab dem Alter von 35 dann alle drei Jahre.
Neben der Anamnese gehört zu dem Check-up eine körperliche Untersuchung, ein Labortest und die Überprüfung des Impfstatus.
Seit Oktober 2021 gehört zu der Gesundheitsuntersuchung auch das Hepatitis-Screening: Versicherte ab 35 Jahren haben seitdem einmalig Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern.
Gerne stellen wir Ihnen ein Vorsorgeplaner der KBV zur Verfügung. Er zeigt alle zum Leistungsangebot gehörenden Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Untersuchungen bei uns in der Praxis durchführen und ggfls. zu einem fachärztlichen Kollegen überweisen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam