Ausfallhonorar bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen

Unsere Praxis organisiert Termine so, dass wir ausreichend Zeit für jede Patientin und jeden Patienten einplanen können. Nicht wahrgenommene Termine führen dazu, dass diese Zeit ungenutzt bleibt und anderen Patientinnen und Patienten nicht zur Verfügung steht.

Wir bitten Sie daher, vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können.

Bei nicht wahrgenommenen Terminen oder einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 € zu berechnen.

Dies gilt nicht, wenn die Absage aufgrund unvorhersehbarer Umstände erfolgt, beispielsweise bei einer akuten Erkrankung oder einem Notfall.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei einer verlässlichen Terminplanung.

Ihr Praxisteam

Rechtliche Grundlage: § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung zu individuell vereinbarten Behandlungsterminen.

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Wichtige Information zu zusätzlichen Laboruntersuchungen (IGEL-Leistungen)